STARTPLATZ AGB - STARTPLATZ

STARTPLATZ - hier beginnt Innovation!

STARTPLATZ AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STARTPLATZ Köln GmbH und STARTPLATZ Düsseldorf GmbH, welche Teil der Familie Gräf Holding GmbH, Dietrich-Bonhoeffer Str. 5, 50354 Hürth sind

§ 1 ALLGEMEINES
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Office Spaces der STARTPLATZ Köln GmbH am Standort Im Mediapark 5, 50670 Köln sowie der STARTPLATZ Düsseldorf GmbH, am Standort Speditionstraße 15a, 40221 Düsseldorf, nachfolgend Startplatz, die diese mit ihren Kunden / Vertragspartnern (nachfolgend Kunden) abschließen. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Startplatz keine Geltung.
  2. Die Leistungen werden Unternehmern angeboten. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand
  1. Startplatz räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Office Spaces und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Gegenstand des Angebots von Startplatz ist die Bereitstellung von Arbeitsplätzen, einschließlich Internetnutzung (WLAN), der Bereitstellung von Meeting- und Konferenzräumen sowie Büromöbeln, im Rahmen der angebotenen Leistungen Coworker, Second Home, Teambüro (abgeschlossener Büroraum) sowie Bootstrapping im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang.
  2. Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
  1. Community Membership:
    Vergünstigung auf Workshops und Events zu Konditionen der Member-Tarife. Möglichkeit, Konferenzräume sowie Meetingräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten.
  2. Coworker:
    Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) an flexiblen Arbeitsplätzen inklusive Internetnutzung (WLAN). Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startplatz durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen. Nutzung der Meetingräume sowie die Möglichkeit, Konferenzräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten.
  3. Second Home:
    Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines festen Arbeitsplatzes inklusive Internetnutzung (WLAN), professionelle Geschäftsadresse* sowie Nutzung der Meetingräume. Möglichkeit, Konferenzräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten sowie Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startplatz durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen.
  4. Teambüro:
    Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines bestimmten Büroraums inklusive Internetnutzung (WLAN), professionelle Geschäftsadresse* sowie Nutzung der Meetingräume. Möglichkeit, Konferenzräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten sowie Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startplatz durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen.
  5. Bootstrapping:
    Ganzmonatige Nutzungsberechtigung (24/7h Zugang) eines bestimmten Arbeitsplatzes inklusive Internetnutzung (WLAN), Nutzung der Meetingräume. Möglichkeit, Konferenzräume zu vergünstigten Konditionen zu mieten sowie Möglichkeit zur Teilnahme an vom Startplatz durchgeführten Veranstaltungen zu vergünstigten Preisen.
  6. Tagesticket:
    Tägliche Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive Internetnutzung (WLAN) während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr.
  7. * Professionelle Geschäftsanschrift: Mit Abschluss des Vertrages über eine Geschäftsanschrift erwirbt der Kunde das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr die vom Startplatz zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Dazu gehört das Recht, die Adresse bei allen Anmeldungen und Eintragungen wie Gewerbe- oder Handelsregistereintragungen als Geschäftsanschrift anzugeben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen wie auch sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen.
    1. Folgende Extras können optional zu den unter (2) genannten Tarifen gebucht werden: Abschließbare Büroschränke, Schließfächer, Tiefgaragenplätze sowie Konferenzräume und Cateringservices.
    2. Bei allen Tarifen sind die Arbeitsplätze jeweils ausgestattet mit: 1 Tisch, 1 Stuhl, Regalfläche, Strom und WLAN.
    3. Darüber hinaus sind folgende Leistungen bei allen Tarifen zusätzlich enthalten: Heizung, Klimaanlage, Reinigung der Büroräume.
    4. Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt, es sei denn es handelt sich um einen verdeckten Mangel
    5. Startplatz verpflichtet sich, den Kunden Office Spaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist Startplatz berechtigt, dem Kunden alternative Office Spaces in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort bereitzustellen.
    6. Jedem Kunden stehen die Gemeinschaftsflächen (Küche, Toilette, Social Area) zur Mitbenutzung zur Verfügung.
    7. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den im Mitgliedschaftsantrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Startplatz. Die Nutzung der Office Spaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Startplatz zur fristlosen Kündigung.
    § 3 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN
    1. Die Kunden in den Tarifen Second Home, Corporate Flex, Corporate Fix, Corporate Teaminsel und Corporate Teambüro haben mit dem persönlichen Transponder stets Zugang zum Startplatz. Der Verlust des Transponders ist unverzüglich zu melden. Ggf. entstehende Folgekosten durch Verlust oder Missbrauch des Transponders sind vom Kunden zu tragen. Der Transponder muss am letzten Werktag des gültigen Vertrags einem Vertreter des Startplatz persönlich ausgehändigt werden. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Startplatz zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.
    2. Die Nutzung der von Startplatz angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
    3. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Startplatz bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere Kunden verursachen.
    4. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Startplatz Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von Startplatz schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Office Spaces zu achten.
    5. Der Kunde unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
    6. Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von Startplatz für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
      1. Nutzung im Zusammenhang mit MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);
      2. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb vom Startplatz;
      3. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Startplatz bereitgestellte Infrastruktur;
      4. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, bewegte Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Kunde ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
      5. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
      6. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
      7. Behinderung oder Abhalten anderer Kunden vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Startplatz;
      8. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Kunden, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung;
      9. Angabe von falschen Identitätsdaten.
    § 4 VERTRAGSSCHLUSS
    1. Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit Startplatz entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.
    2. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde Startplatz verbindlich mit Anklicken des Buttons „Jetzt Online buchen.“ Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
    3. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
    4. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Startplatz kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch Startplatz zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
    5. Es besteht die Möglichkeit für die Kunden einmalig einen Vertrag über einen Probemonat mit Startplatz zu schließen. In diesem Fall wird auf dem Vertragsformular vermerkt, dass es sich um einen Probemonat handelt. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss seinen Vertrag zum Monatsende zu kündigen. Nach Ablauf der Frist handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.
    § 5 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN, KAUTION
    1. Alle Preise von Startplatz sind monatliche Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Startplatz.
    2. Der Kunde ermächtigt Startplatz zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege (Überweisung, auf Rechnung - nur für Geschäftskunden), insbesondere Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte vorzunehmen.
    3. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Startplatz infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Zahlung der Servicegrundgebühr unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Startplatz Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
    5. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Office Spaces und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).
    6. Servicekosten für zusätzliche Services stellt Startplatz dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
    7. Es besteht die Möglichkeit, im Startplatz Konferenzräume anzumieten. Die Buchung muss durch den Mieter schriftlich und verbindlich bestätigt werden. Bei Stornierung der Buchung fallen bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50% der Raumkosten, danach 100% der Raumkosten als Stornierungsgebühr an.
    8. Für die Nutzungsberechtigung von Teambüros wird eine Kaution erhoben. Die geleistete Kaution wird von uns unverzinst auf ein Konto hinterlegt. Der Mieter hat nach der Laufzeit der Miete keinen Anspruch auf Zinszahlung.
    9. Für die Bereitstellung von Schlüsseln oder äquivalenten technischen Zugangsmitteln zu den STARTPLATZ Räumlichkeiten wird ein Pfand erhoben.
    10. Bei Live-Veranstaltungen erstatten wir bei einer Abmeldung bis zu 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühren. Nach diesem Datum oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung. Für unsere Live-Veranstaltungen akzeptieren wir aber gerne einen Ersatzteilnehmer.
    § 6 DATENSCHUTZ
    1. Startplatz wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
    2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Startplatz sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
    3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Startplatz verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.
    § 7 DAUER DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG
    1. Das Startdatum der Vertragslaufzeit wird im Mitgliedschaftsantrag bzw. Mietvertrag vermerkt.
    2. Die Vertragslaufzeit ist unbefristet es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes bestimmt.
    3. In den Tarifen Community, Second Home, Teambüro, Corporate Fix, Corporate Teaminsel und Bootstrapping können beide Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ordentlich kündigen. Für die Tarife Coworker und Corporate Flex gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von einem Monat.
    4. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten davon unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
    5. Startplatz kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
    6. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    7. Kündigt Startplatz den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde Startplatz hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den Startplatz dadurch erleidet, dass die Office Spaces nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.
    § 8 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG
    1. Der Kunde ist im Rahmen des Second Home, Corporate Teambüro, Corporate Teaminsel und Corporate Fix Tarifs berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nach Abstimmung mit Startplatz in den Räumen aufzustellen.
    2. Der Kunde ist im Rahmen der Second Home und der Corporate Tarife verpflichtet, Startplatz seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und Startplatz.
    3. Die Untervermietung der Räume im Corporate Teambüro an Dritte ist ausgeschlossen.
    4. (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Startplatz durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von Startplatz ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn Startplatz auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Startplatz zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
    5. Startplatz darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung in Absprache mit dem Kunden vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Arbeitsplätze für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
    6. Startplatz stellt den Kunden die technische Gegenstände (Flatscreens, Projektoren) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und gewartet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.
    § 9 Benutzung der Office Spaces und des Inventars durch Dritte
    1. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Office Spaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.
    2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Office Spaces gelangte Dritte verursacht wurden.
    3. Der Kunde hat die überlassenen Office Spaces vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Startplatz vereinbart ist.
    4. Der Verlust eines Schlüssels oder einer Zugangskarte ist umgehend zu melden. Im Interesse der Sicherheit aller, muss in solchen Fällen die gesamte Schließanlage überprüft werden und ggf. nebst aller Schlüssel ausgetauscht werden. Die entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
    § 10 NUTZUNGSVERHALTEN IM INTERNET
    1. Falls Startplatz dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über Startplatz einzuhalten und Gesetzesverstöße an Startplatz zu melden.
    2. Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von Startplatz führt, hat der Kunde Startplatz diesen Schaden zu ersetzen.
    § 11 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
    1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze bzw. Büroräume vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Bei Übergabe der Arbeitsplätze an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Office Spaces und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Der Kunde hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze für die Tarife Coworker, Second Home, Corporate Flex, Corporate Fix, Corporate Teaminsel und Bootstrapping gemäß § 2 (2) Nr. 3 in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Startplatz übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen, unbeschädigten Zustand befindet und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet ist, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Mangel.
    2. In allen Fällen, in denen Startplatz im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Startplatz nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Startplatz fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
    3. Die verschuldensunabhängige Haftung von Startplatz für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
    4. Startplatz übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Startplatz unterbleiben. Sofern Startplatz von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, behält sich Startplatz Recht vor, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde Startplatz von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt Startplatz die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Startplatz von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
    5. Eine weitergehende Haftung von Startplatz ist ausgeschlossen.
    6. Ein Konkurrenzschutz für den Kunden ist ausgeschlossen.
    7. Startplatz empfiehlt den Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung und einer Haftpflichtversicherung. Über den Startplatz besteht das Angebot einer Gruppenversicherung.
    § 12 BEENDIGUNG DES NUTZUNGSVERHÄLTNISSES
    1. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung gereinigt und geräumt von Mietereinbauten zu übergeben. Bauliche Veränderungen sind rückzubauen und Schäden, die nicht auf einem vertragsgerechten Gebrauch beruhen, zu beseitigen.
    2. Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel und Zugangskarten an Startplatz zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Startplatz auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen. Zurückgelassene Gegenstände kann Startplatz auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist Startplatz befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.
    3. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er Startplatz für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
    § 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
    2. Startplatz behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Startplatz wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen, nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Familie Gräf Holding GmbH in Hürth.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
    Stand der AGB: 03.02.2021