Wie ist das bei Kernprozessen und speziellen Daten des Unternehmens? Inwiefern mache ich mich als Geschäftsführer haftbar? Was mache ich mit besonders sensiblen Daten? Das sind Fragen, die häufig gestellt werden.
Die Anwälte von Luther erklären in ihrem Vortrag, welche Vorteile Cloud Computing auch für
Startups und kleine Unternehmen bietet und wie man es im Unternehmen nutzen kann, ohne datenschutzrechtliche Risiken einzugehen. Durch ihre jahrelange Expertise, wissen die Anwälte um die Schwierigkeiten in der Praxis und lassen die Zuhörer an ihrer Erfahrung teilhaben.
Warum sollte ich die rechtlichen Aspekte beim Cloud Computing kennen?
Cloud Computing kann eine preisgünstige Variante der IT-Nutzung sein. Es gilt jedoch, die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die cloud-spezifischen Risiken zu kennen. Damit der Nutzen von Cloud Computing auch eintritt, geben die Anwälte im Vortrag im STARTPLATZ Hinweise und Tipps, wie man’s richtig macht.
Zielgruppe:
Der Vortrag richtet sich an Entscheider im IT-Umfeld und Interessenten am Thema Datenschutzrecht. Der Vortrag ist auch für Nichtjuristen gut verständlich.
Schwerpunkte des Vortrages:
• Datenschutz und IT-Sicherheit: Was ist wirklich cloudspezifisch?
• Fallstricke bei SLAs und Verfügbarkeit im Kleingedruckten von Cloud Services.
• Die Cloud als Auftragsdatenverarbeitung?
• Bedeutung von EU-Standardvertragsklauseln.
• Blick über den Atlantik: E-Discovery, US Patriot Act und Safe Harbor.
• Praxisbeispiel box.com: Wie gestaltet man diesen Cloud Service rechtskonform?
Über die Referenten, Dr. Michael Rath & Britta Rothe:
Dr. Michael Rath ist Fachanwalt für IT –Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Britta Rothe ist Rechtsanwältin bei Luther und auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Dr. Rath und Fr. Rothe beraten internationale und nationale Mandanten insbesondere in den Bereichen IT-Recht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Erstellung und Verhandlung komplexer Software- und IT-Verträge einschließlich IT Outsourcing, IT Projektverträge, Lizenzverträge, Shared Service-Vereinbarungen, Service Level Agreements (SLA), Allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere für IT-Unternehmen, Anfertigung von Gutachten und Schriftsätzen einschließlich Abmahnungen, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, fachspezifische Vorbereitung von Unternehmenskäufen (Due Diligence) sowie Durchführung von Vertragsverhandlungen und In-House-Schulungen.