Venture Capital Sprechstunde - STARTPLATZ

Venture Capital Sprechstunde

Worum geht es?

In allen Stadien der Unternehmensentwicklung stellt sich die Frage nach der passenden Finanzierungsform. Die Venture CapitalFinanzierung zeichnet sich dabei dadurch aus, dass sich ein Investor über einen gewissen Zeitraum (zumeist 5-7 Jahre) an dem Unternehmen beteiligt und dem Unternehmen eine Finanzierung in Form von haftendem Eigenkapital zur Verfügung stellt. Anders als bei einer typischen Bankenfinanzierung, die Gründern in der frühen Phase des Unternehmens regelmäßig nicht zur Verfügung steht, ist das finanzierte Unternehmen damit grundsätzlich nicht zur Rückzahlung oder Verzinsung des Investments verpflichtet. Die Rendite erwirtschaftet der Investor vielmehr in dem Zeitpunkt, in dem er entweder seine Beteiligung wieder veräußert (sog. Exit) oder – wenn es sich um einen strategischen Investor handelt – das (gesamte) Unternehmen in seinen Konzernverbund übernimmt. Der Investor teilt somit letztlich mit den Gründern die Chancen und Risiken der Unternehmensentwicklung. Als Alternative oder Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung kommen auch mezzanine Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen in Betracht (auch Venture Debt genannt).

 

Bei Venture Capital Finanzierungen stellen sich selbstverständlich eine Vielzahl von Fragen. Wir freuen uns, dass Herr Dr. Flesner sich bereit erklärt hat, Euch an jedem zweiten Donnerstag im Monat für die Beantwortung Eurer Fragen zum Thema Venture Capital zur Verfügung zu stehen.


Zielgruppe

  •  Gründer und Start-ups, die sich frühzeitig mit der Unternehmensfinanzierung durch Venture Capital auseinandersetzen wollen.
  •  Gründer und Unternehmen, die eine konkrete (Anschluss-)Finanzierung für ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell suchen.
  •  Gesellschafter, die einen Exit anstreben.

 

Schwerpunkte der Sprechstunde

  • Der Venture Capital Beteiligungsprozess generell
  •  Vertraulichkeitsvereinbarungen, Letter of Intent und Term Sheet
  • Due Diligence
  • Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerdienstverträge
  • Beteiligungsstrukturen
  • Höhe der Beteiligung des Investors, Anpassungsmechanismen und Meilensteinfinanzierung
  • Zusicherungen und Garantien der Gründer
  • Informations- und Zustimmungsrechte der Investoren
  • Bindung und Kontrolle des Managements
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Anschlussfinanzierungen
  • Mezzanine-Kapital
  • Exit

Über den Referenten

Dr. Patrick Flesner ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Notar a.D. und Partner von CBH Rechtsanwälte. Dr. Patrick Flesner berät Mandanten bei allen Arten von M&A und Venture Capital Transaktionen. Sein Beratungsspektrum umfasst den gesamten Lebenszyklus einer Beteiligung, vom Erwerb der Beteiligung über Managementbeteiligungen, Restrukturierungen und Finanzierungsrunden bis hin zum Exit.

Dr. Patrick Flesner verfügt über einen Master of Business Laws (LL.M. oec.) und einen Master of Business Administration (MBA) und damit über ein für die Beratung im Bereich Venture Capital unerlässliches Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Vor seiner Tätigkeit bei CBH Rechtsanwälte war Dr. Patrick Flesner für die internationalen Wirtschaftskanzleien Baker & McKenzie und Freshfields Bruckhaus Deringer tätig.

Mehr über den Ansprechpartner und CBH Rechtsanwälte erfahrt ihr hier

 

Termine

jeden 2. Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr

 

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