Arbeiten im Ausland: Wann brauchen Arbeitskräfte eine internationale Krankenversicherung?

Arbeiten im Ausland: Wann brauchen Arbeitskräfte eine internationale Krankenversicherung?

26. September 2022, 12:04 :: Allgemein

Autor: Gastautor

In der Bundesrepublik Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Bürger über eine Krankenversicherung verfügt. Diese garantiert die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen nicht nur im eigenen Land, sondern auch bei kurzen Aufenthalten im Ausland. Wer aber häufiger auch längere Zeit in einem anderen Land arbeitet, benötigt zusätzlich eine internationale Krankenversicherung, die eine Absicherung gewährleistet.

Reicht die deutsche Krankenversicherung auch bei Auslandsaufenthalten aus?

Wer in Deutschland lebt und gemeldet ist, verfügt über eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Krankenversicherung. Bei dieser kann es sich um eine gesetzliche oder auch um eine private Versicherung handeln. Erfolgt etwa eine Urlaubsreise in ein anderes europäisches Land, wird an dieser Stelle keine zusätzliche Versicherungspolice benötigt, denn die vorhandene Krankenversicherung greift auch bei sogenannten vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Kommt es währenddessen zu einer Erkrankung oder einer Verletzung, die eine medizinische Behandlung erfordert, übernimmt die jeweilige Krankenkasse die dafür anfallenden Kosten. Dies gilt für eine Dauer von bis zu drei Monaten. Verbleibt der Versicherte länger im Ausland, so zum Beispiel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, muss dagegen zusätzlich eine internationale Krankenversicherung abgeschlossen werden, die auch bei längeren Aufenthalten für die Kosten medizinischer Behandlungen aufkommt. Ebenfalls inbegriffen ist beispielsweise auch der Rücktransport ins Heimatland – das gilt auch im Todesfall, damit der Verstorbene zurück zu seiner Familie überführt werden kann. Welche Leistungen genau in der Versicherung inbegriffen sind, hängt vom gewählten Anbieter ab, aber auch vom individuellen Tarif. Wichtig ist für den Versicherten, dass er sowohl über eine deutsche Krankenversicherung als auch eine internationale Police verfügen muss, sofern der offizielle Wohnsitz sich in der Bundesrepublik befindet. Nur dann ist eine vollständige Absicherung im Krankheitsfall gegeben.

Was sollten Arbeiter beim Abschluss einer internationalen Krankenversicherung beachten?

Ob sich eine internationale Krankenversicherung im Einzelfall lohnt, muss individuell abgewogen werden. Werden Mitarbeiter etwa zum Aufbau eines Standorts ins Ausland gesendet, handelt es sich meist um einen zeitlich begrenzten Auftrag, dessen exakte Dauer aber nicht abzuschätzen ist. Für diese Fälle ist eine internationale Versicherung ratsam, um zu gewährleisten, dass die Kosten für eine eventuelle medizinische Versorgung während dieser Zeit übernommen werden. Dies gilt aber auch nur, wenn der Angestellte nach erfüllter Aufgabe wieder nach Deutschland zurückkehrt und seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik die ganze Zeit über behält. Ist der Aufenthalt im Zielland dagegen von Dauer, muss dort auch der Wohnsitz angemeldet werden, was ebenfalls bedeutet, dass auch eine entsprechende Krankenversicherungspolice abgeschlossen werden muss. Dann ist der Mitarbeiter nicht mehr in Deutschland, sondern am neuen Wohnort versichert. Die Kosten für eine internationale Krankenversicherung variieren teils deutlich und hängen von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen spielt das Zielland eine Rolle: Eine Police, die Aufenthalte in Nordamerika und Kanada abdeckt, ist meist teurer als eine Versicherung, die diese Länder ausschließt. Auch das Alter des Versicherten ist in diesem Zusammenhang relevant, ebenso wie das Vorhandensein eventueller Vorerkrankungen. An dieser Stelle kann sich ein genauer Vergleich der einzelnen Anbieter lohnen, um die günstigsten Tarife und die besten Konditionen zu ermitteln. Ein derartiger Vergleich lässt sich komfortabel auf einschlägigen Seiten im Internet anstellen.


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