20. April 2021, 11:39 :: Aktuelle Trends | Allgemein | Community | HR
Autor: Veronika Lisov
Ein*e Mitarbeiter*in verlässt das Unternehmen und nun folgt das Offboarding. Dieses birgt für junge Unternehmen nicht nur zwischenmenschliche, sondern vor allem rechtliche Herausforderungen. Neben der Erstellung von Urlaubs-, Arbeits- und Lohnsteuerbescheinigungen, bei denen oftmals lediglich Daten in Vordrucke zuständiger Behörden ausgefüllt werden müssen, haben Mitarbeiter*innen zusätzlich Anspruch auf die Erstellung von einem Arbeitszeugnis. Natürlich gilt das auch für Startups. Was genau ihr bei der Erstellung dieses Zeugnisses beachten müsst und welche Möglichkeiten ihr noch bei eurem Offboarding habt, werden wir euch im Folgenden vorstellen.
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